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«Kann ich mein Auto auf dem Parkplatz aufladen?» Für Mieter oder Käufer mit Elektrofahrzeugen kann diese Frage bei der Entscheidung für eine Immobilie ausschlaggebend sein. Ob es Ladestationen gibt, ob es Parkplätze mit Ladeinfrastruktur gibt und wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln – Immobilienexperten müssen genau beschreiben können, was die Immobilie bietet.


Im September 2026 machten Elektroautos laut auto-suisse 35,7 % aller Neuzulassungen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein aus. In den ersten neun Monaten des Jahres lag der Anteil bei 26,2 %. Diese Zahlen beziehen sich auf Neufahrzeuge: Sie bedeuten nicht, dass bereits ein Drittel des gesamten Auto-Bestands elektrisch betrieben wird. Sie zeigen jedoch einen Trend auf, der auch für Immobilienbesitzer relevant ist.

Für eine Familie, die umziehen möchte, ist das Aufladen eine Frage des täglichen Gebrauchs. Passt der Stellplatz zum eigenen Fahrzeug? Unter welchen Bedingungen kann es genutzt werden? Die Immobilienanzeige ist der erste Ort, an dem diese Fragen beantwortet werden können.

Eine verfügbare Ladestation und ein vorbereiteter Parkplatz versprechen nicht dasselbe

Die Bezeichnung «Elektroladestation» kann verschiedene Situationen bedeuten. SuisseEnergie unterscheidet beispielsweise zwischen der Grundausstattung des Parkplatzes, der Vorbereitung eines Stellplatzes und der tatsächlich installierten und betriebsbereiten Ladestation. Die SIA-Norm 2060 bietet einen Rahmen für die Beschreibung dieser Ausstattungsstufen.

Diese Unterscheidung könnte sich auch in den Anzeigen wiederfinden. Ein Parkplatz, der für die Installation von Ladestationen vorbereitet ist, stellt eine Entwicklungsmöglichkeit dar. Er ermöglicht es dem neuen Mieter nicht unbedingt, sein Auto direkt nach dem Einzug anzuschliessen.

Um Missverständnisse zu vermeiden, können folgende Formulierungen als Ausgangspunkt dienen, die an die jeweilige Situation angepasst werden können:


Ladestation in Betrieb: «Stellplatz mit Ladestation;

  • Bedingungen und Tarife auf Anfrage.»
  • Vorbereiteter Stellplatz: «Stellplatz vorbereitet für die Installation einer Ladestation; zusätzliche Ausrüstung und Bedingungen sind abzustimmen.»
  • Projekt in Planung: «Installation einer Ladestation in Planung, ohne Verfügbarkeit oder Zeitplan.»

Eine gemeinsame Ladestation garantiert nicht, dass ein mit einer Ladestation ausgestatteter Stellplatz mit jeder Wohnung verbunden ist. Es muss klar sein, wer Zugang hat, unter welchen Bedingungen und mit welchen eventuellen Einschränkungen.

Bei Portalen ist die Genauigkeit genauso wichtig wie die Sichtbarkeit

Die Verfügbarkeit einer Lademöglichkeit kann für manche Interessenten ein Argument sein. Die Bedeutung hängt jedoch von der Zielgruppe, dem Standort und anderen Mobilitätsoptionen ab. Sie garantiert weder eine schnellere Vermietung noch einen höheren Verkaufspreis.

Die Herausforderung für die Vermarktung besteht also darin, diese Ausstattung verständlich zu machen. Wenn ein Portal ein Feld für das Aufladen anbietet, muss dieses Feld der Realität der Immobilie entsprechen. Die Beschreibung kann dann erklären, was das Feld nicht abdeckt: privater Stellplatz oder gemeinsamer Stellplatz, funktionierende Installation oder Vorinstallation, zusätzliche Kosten.

Auch die Fotos müssen der Anzeige entsprechen. Ein Foto einer Ladestation in der Garage ist sinnvoll, solange nicht der Eindruck entsteht, dass sie mit der Wohnung zusammengehört, wenn der Zugang von der Verfügbarkeit oder einem separaten Vertrag abhängt.

Für den Eigentümer stellt die Ausstattung auch eine Betriebskostenfrage dar

Vor der Erwähnung des Ladens sollten einige Punkte geklärt werden: Wer besitzt die Ladestation, wer ist für die Wartung zuständig, wie wird der Verbrauch abgerechnet und was passiert, wenn der Nutzer wegfährt?

Diese Antworten ermöglichen es dem Vermittler oder der Verwaltung, die Nutzungskosten über die reine Stellplatzmiete hinaus darzustellen. Je nach gewählter Lösung können Installationskosten, ein Abonnement oder eine Energiekostenabrechnung hinzukommen.

In einem Mehrfamilienhaus betont SuisseEnergie auch die Notwendigkeit, Eigentümer, Verwaltungen, Planer und Ausführende zu koordinieren. Die Installation und der Betrieb müssen gemeinsam betrachtet werden.

Bei einem Neubau oder einer grösseren Renovierung kann die Planung einer zukunftssicheren Infrastruktur es ermöglichen, die Stellplätze schrittweise auszurüsten. Bei bestehenden Gebäuden hängt die Entscheidung unter anderem von der elektrischen Kapazität, der Parkplatzkonfiguration, den eingegangenen Anfragen und den Kosten ab. Der Nutzen einer gemeinsamen Lösung sollte für das betreffende Gebäude geprüft werden.


Ein Bundesprojekt, das noch nicht in Kraft ist

Am 19. Juni 2026 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zu einer Änderung des Energiegesetzes zur Erleichterung des Ladens zu Hause eröffnet. Die Frist läuft am 12. Oktober 2026 aus. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes, am 9. Oktober, handelt es sich noch um ein Projekt und nicht um eine bereits in Kraft getretene Bundesverordnung.

Der Text würde unter bestimmten Bedingungen die Installation einer Basisinfrastruktur für Mieter mit ausschliesslicher Nutzung eines Stellplatzes mit ihrer Wohnung, einschliesslich Untermieter, vorschreiben. Die Installation sollte für den Eigentümer angemessen bleiben. Dazu gehören die Vorbereitung der Verkabelung, die Zuweisung des Stromverbrauchs und die Steuerung des Ladevorgangs. Bei Mietwohnungen könnten die Kosten grundsätzlich auf den Mietpreis des Stellplatzes umgelegt werden.

Diese Infrastruktur ist von der Ladestation selbst zu unterscheiden. Eine Werbung sollte also nicht auf der Grundlage des Gesetzesentwurfs allein die zukünftige Möglichkeit des Ladens versprechen.


Informationen, die in die Vermarktungsakte aufgenommen werden müssen

Für die Fachleute besteht der erste Schritt darin, eine Rubrik «Aufladen» in die Liste der Merkmale der Immobilie aufzunehmen: vorhandene Ausstattung, Verfügbarkeit, Zugangsmöglichkeiten, Kosten und gegebenenfalls ein bestätigtes Projekt.

Diese Arbeit ermöglicht es, den Interessenten präzisere Antworten zu geben und eine kohärente Darstellung über die verschiedenen Verbreitungskanäle zu gewährleisten. Das Aufladen wird somit zu einem dokumentierten Merkmal der Wohnung, das jeder je nach Bedarf bewerten kann.


Quellen

auto.swiss - Artikel

elcom.admin.ch - Artikel

energieschweiz.ch - Artikel

allnews.ch - Artikel

latele.ch - Artikel

romande-energie.ch - Artikel

admin.ch - Artikel

admin.ch - Artikel