ALVISTA | DER ORT. DAS AUSBLICKEN. IHR BILD. Kopieren
Preis des ObjektsCHF 750'000.-
VerfügbarkeitSofort
Ort
Grabeneggstrasse 15, 8854 GalgenenAngaben
Referenz
c3de1b54-37d4-11f0-9d93-069ae14c7a06
Verfügbarkeit
Sofort
Heizanlage
Wärmepumpe
Grundstücksfläche
496 m²
Beschreibung
Text aus französisch übersetzt, siehe Original.
Originaltext in französisch, Übersetzen in Deutsch.
ALVISTA | DER ORT. DAS GESICHTSFELD. IHR GESICHTSFELD. FREIE SICHT. ABSOLUTE RUHE. UND EIN SELTENES POTENZIAL FÜR AUSBAU UND NEUBAU.
Inmitten weitläufiger Wiesen und angrenzend an den Wald präsentiert sich das 15 Hektar grosse, freistehende Grundstück an der Grabeneggstrasse 15 in Galgenen als einzigartige Chance für Menschen mit einem – im wörtlichen wie im übertragenen Sinne – weiten Blick. Das Grundstück liegt in der landwirtschaftlichen Zone und ist derzeit mit einem alten, renovierungsbedürftigen Gebäude bebaut. Dank seiner erhöhten Lage bietet sich ein spektakuläres Panorama von Lachen über den oberen Zürichsee bis Rapperswil, dann über den Bachtel, das March-Gebiet, das Linth-Gebiet und die umliegende Hügellandschaft. Diese Aussicht gilt als definitiv frei, sowohl aufgrund der Topographie als auch der Zonierung: Das Grundstück liegt inmitten nicht-baulicher Zonen der landwirtschaftlichen Zone, ohne angrenzende Bauzonen oder Nachbargebäude. Lage und Erreichbarkeit
Das Grundstück liegt etwa 10 Autominuten oberhalb des Dorfzentrums von Galgenen an einem absolut abgelegenen Ort auf etwa 910 Meter über Meer. Die Zufahrt erfolgt über eine Privatstrasse und ist das ganze Jahr über möglich. Trotz der dezentralen Lage sind Geschäfte, Schulen, die Autobahnanbindung und der Bahnhof Siebnen-Wangen in 10 bis 15 Autominuten erreichbar. Wer in der Nähe der Natur leben und gleichzeitig eine gewisse Erreichbarkeit schätzen möchte, findet hier eine seltene Kombination aus Rückzug und Verbindung. Baurechtliche Situation und Projektpotenzial
Das bestehende Gebäude stammt aus dem Jahr 1970 und gilt als sogenanntes Altbauobjekt im Sinne des Baugesetzes. Gemäss der vorläufigen Raumplanungsabklärung des Amtes für Raumplanung des Kantons Schwyz vom 15. April 2025 ist eine Renovation des Gebäudes, eine energetische Sanierung, ein moderater Ausbau oder ein Neubau möglich. Eine Erweiterung der bezahlbaren Bruttogeschossfläche (aGFA) und der nutzbaren Gesamtfläche (GNF) ist zulässig, sofern das Erscheinungsbild in seinen wesentlichen Merkmalen erhalten bleibt. Eine vorläufige Abklärung beim Amt für Raumplanung des Kantons Schwyz auf Basis einer Machbarkeitsstudie liegt vor. Auf dieser vorläufigen Klärung basierend wurde ein Projektvorschlag erarbeitet, der bei Interesse in Zusammenarbeit mit dem betreffenden Architekten weiterverfolgt oder weiterentwickelt werden kann. Natürlich sind die Käufer auch frei, mit dem von ihnen gewünschten Architekten ein eigenes neues Projekt zu entwickeln. Der Angebotsüberblick: Ein freistehendes Baugrundstück in landwirtschaftlicher Zone ohne Nebengebäude. Altes Gebäude von 1970, Sanierung, Erweiterung und Neubau gemäss Art. 24c RPG grundsätzlich möglich Vorläufige Klärung beim Amt für Raumplanung des Kantons Schwyz (15.04.2025) Der auf der ARE-Vorläufigkeit basierende Projektvorschlag kann weiterverfolgt oder durch einen eigenen Projektvorschlag ersetzt werden. Permanent freie Sicht auf den Zürichsee, die March, die Linth und die Hügel. Absolute Ruhe und höchstmögliche Privatsphäre Ca. 10 Autominuten bis ins Zentrum von Galgenen, 10-15 Minuten zu Schulen, ÖV, Autobahn Langfristige Bauherren, Architekten oder Investoren, die die Natur lieben, sind mit diesem Projektvorschlag bestens bedient. Ebenso geeignet für Personen, die auf Ruhe, Abgeschiedenheit und eine Umgebung mit geringer elektromagnetischer Strahlung Wert legen. An das Stromnetz angeschlossen. An das Telefonnetz angeschlossen. Das Grundstück ist über ein eingetragenes Wegerecht und einen Wanderweg zugänglich. Die Wasserversorgung erfolgt über eine Quelle auf dem Nachbargrundstück, die über ein eingetragenes Quellenrecht und eine Rohrleitung gesichert ist. Ein Nachbarrecht war ebenfalls im Grundbuch eingetragen – zugunsten von Umsetzung des bestehenden Projektvorschlags Hinweis:
Der angegebene Verkaufspreis bezeichnet ausschliesslich das Grundstück mit vorhandenem Altbau. Die Kosten für den Abbruch und den eventuellen Neubau sind nicht im Preis enthalten und müssen vom Käufer getragen werden. Die Umsetzung eines Neubaus oder einer Erweiterung bedingt einen formellen Bauantrag und die Zustimmung der Gemeinde Galgenen und der zuständigen kantonalen Behörden. Eine detaillierte Projektentwicklung wird in enger Abstimmung mit den Behörden empfohlen. Immobilitas AG, Thomas Grüninger
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Inmitten weitläufiger Wiesen und angrenzend an den Wald präsentiert sich das 15 Hektar grosse, freistehende Grundstück an der Grabeneggstrasse 15 in Galgenen als einzigartige Chance für Menschen mit einem – im wörtlichen wie im übertragenen Sinne – weiten Blick. Das Grundstück liegt in der landwirtschaftlichen Zone und ist derzeit mit einem alten, renovierungsbedürftigen Gebäude bebaut. Dank seiner erhöhten Lage bietet sich ein spektakuläres Panorama von Lachen über den oberen Zürichsee bis Rapperswil, dann über den Bachtel, das March-Gebiet, das Linth-Gebiet und die umliegende Hügellandschaft. Diese Aussicht gilt als definitiv frei, sowohl aufgrund der Topographie als auch der Zonierung: Das Grundstück liegt inmitten nicht-baulicher Zonen der landwirtschaftlichen Zone, ohne angrenzende Bauzonen oder Nachbargebäude. Lage und Erreichbarkeit
Das Grundstück liegt etwa 10 Autominuten oberhalb des Dorfzentrums von Galgenen an einem absolut abgelegenen Ort auf etwa 910 Meter über Meer. Die Zufahrt erfolgt über eine Privatstrasse und ist das ganze Jahr über möglich. Trotz der dezentralen Lage sind Geschäfte, Schulen, die Autobahnanbindung und der Bahnhof Siebnen-Wangen in 10 bis 15 Autominuten erreichbar. Wer in der Nähe der Natur leben und gleichzeitig eine gewisse Erreichbarkeit schätzen möchte, findet hier eine seltene Kombination aus Rückzug und Verbindung. Baurechtliche Situation und Projektpotenzial
Das bestehende Gebäude stammt aus dem Jahr 1970 und gilt als sogenanntes Altbauobjekt im Sinne des Baugesetzes. Gemäss der vorläufigen Raumplanungsabklärung des Amtes für Raumplanung des Kantons Schwyz vom 15. April 2025 ist eine Renovation des Gebäudes, eine energetische Sanierung, ein moderater Ausbau oder ein Neubau möglich. Eine Erweiterung der bezahlbaren Bruttogeschossfläche (aGFA) und der nutzbaren Gesamtfläche (GNF) ist zulässig, sofern das Erscheinungsbild in seinen wesentlichen Merkmalen erhalten bleibt. Eine vorläufige Abklärung beim Amt für Raumplanung des Kantons Schwyz auf Basis einer Machbarkeitsstudie liegt vor. Auf dieser vorläufigen Klärung basierend wurde ein Projektvorschlag erarbeitet, der bei Interesse in Zusammenarbeit mit dem betreffenden Architekten weiterverfolgt oder weiterentwickelt werden kann. Natürlich sind die Käufer auch frei, mit dem von ihnen gewünschten Architekten ein eigenes neues Projekt zu entwickeln. Der Angebotsüberblick: Ein freistehendes Baugrundstück in landwirtschaftlicher Zone ohne Nebengebäude. Altes Gebäude von 1970, Sanierung, Erweiterung und Neubau gemäss Art. 24c RPG grundsätzlich möglich Vorläufige Klärung beim Amt für Raumplanung des Kantons Schwyz (15.04.2025) Der auf der ARE-Vorläufigkeit basierende Projektvorschlag kann weiterverfolgt oder durch einen eigenen Projektvorschlag ersetzt werden. Permanent freie Sicht auf den Zürichsee, die March, die Linth und die Hügel. Absolute Ruhe und höchstmögliche Privatsphäre Ca. 10 Autominuten bis ins Zentrum von Galgenen, 10-15 Minuten zu Schulen, ÖV, Autobahn Langfristige Bauherren, Architekten oder Investoren, die die Natur lieben, sind mit diesem Projektvorschlag bestens bedient. Ebenso geeignet für Personen, die auf Ruhe, Abgeschiedenheit und eine Umgebung mit geringer elektromagnetischer Strahlung Wert legen. An das Stromnetz angeschlossen. An das Telefonnetz angeschlossen. Das Grundstück ist über ein eingetragenes Wegerecht und einen Wanderweg zugänglich. Die Wasserversorgung erfolgt über eine Quelle auf dem Nachbargrundstück, die über ein eingetragenes Quellenrecht und eine Rohrleitung gesichert ist. Ein Nachbarrecht war ebenfalls im Grundbuch eingetragen – zugunsten von Umsetzung des bestehenden Projektvorschlags Hinweis:
Der angegebene Verkaufspreis bezeichnet ausschliesslich das Grundstück mit vorhandenem Altbau. Die Kosten für den Abbruch und den eventuellen Neubau sind nicht im Preis enthalten und müssen vom Käufer getragen werden. Die Umsetzung eines Neubaus oder einer Erweiterung bedingt einen formellen Bauantrag und die Zustimmung der Gemeinde Galgenen und der zuständigen kantonalen Behörden. Eine detaillierte Projektentwicklung wird in enger Abstimmung mit den Behörden empfohlen. Immobilitas AG, Thomas Grüninger
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Eigenschaften
Aussenbereich
- Balkon(e)
- Parkplatz
- Garage
Ausstattung
- Waschmaschine







