Exklusiv: Einfamilienhaus mit Garten von mehr als 3000 m2
Zimmer5
Wohnfläche92 m²
Preis des ObjektsCHF 1'500'000.-
VerfügbarkeitNach Absprache
Ort
1219 VernierAngaben
Referenz
10069
Verfügbarkeit
Nach Absprache
Badezimmer
1
Zimmer
5
Wohnfläche
92 m²
Beschreibung
Text aus französisch übersetzt, siehe Original.
Originaltext in französisch, Übersetzen in Deutsch.
Exklusiv: Einfamilienhaus mit Garten von über 3000 m2
Dieses Einfamilienhaus im Chalet-Stil befindet sich in Vernier auf einem wunderschönen Grundstück von über 3000 m2 in einer Villenzone und wurde in den 1960er Jahren erbaut. Es bietet einen idealen Wohnraum für Naturliebhaber.
Das Haus erstreckt sich über 3 Etagen, hat eine Wohnfläche von 90 m2 und eine Nutzfläche von 210 m2 und besteht aus:
- Im Erdgeschoss: Eingang, Wohnzimmer mit Zugang zur Terrasse, eine grosszügige Küche, 2 Schlafzimmer und ein Badezimmer mit WC
- Im zweiten Stock (Dachgeschoss), mit Zugang über eine ausziehbare Treppe: ein zusätzliches Schlafzimmer und ein Dachboden (Deckenhöhe unter 2,4 m)
- Im Untergeschoss: ein zusätzliches Schlafzimmer, eine Waschküche mit Dusche und WC, ein Weinkeller und ein Aussenzugang
Das gut gebaute und in gutem baulichem Zustand befindliche Haus wird eine vollständige Modernisierung erfordern.
Aussenbereich: ein sehr gepflegter und mit Bäumen bewachsener grosser Garten mit Gartenhaus, eine Garage und 3 Aussenparkplätze.
Grundstück, Hinweise und Stellungnahme für Bauträger:
Das Grundstück befindet sich in der Villenzone 5 und ist dem Fluglärm ausgesetzt. Bei einem Bauantrag für Wohngebäude wird die SABRA-Vorbemerkung negativ ausfallen, da die Anforderungen des Artikels 31 Absatz 1 der LBO weder in Bezug auf den aktuellen Fluglärmindex (OFAC - März 2009) noch in Bezug auf den neuen zulässigen Lärmpegel vom 18. September 2019 eingehalten werden.
Nur mit einer Zustimmung der zuständigen Behörde im Sinne des Artikels 31 Absatz 2 der LBO könnte der Bauantrag genehmigt werden.
Dieses Einfamilienhaus im Chalet-Stil befindet sich in Vernier auf einem wunderschönen Grundstück von über 3000 m2 in einer Villenzone und wurde in den 1960er Jahren erbaut. Es bietet einen idealen Wohnraum für Naturliebhaber.
Das Haus erstreckt sich über 3 Etagen, hat eine Wohnfläche von 90 m2 und eine Nutzfläche von 210 m2 und besteht aus:
- Im Erdgeschoss: Eingang, Wohnzimmer mit Zugang zur Terrasse, eine grosszügige Küche, 2 Schlafzimmer und ein Badezimmer mit WC
- Im zweiten Stock (Dachgeschoss), mit Zugang über eine ausziehbare Treppe: ein zusätzliches Schlafzimmer und ein Dachboden (Deckenhöhe unter 2,4 m)
- Im Untergeschoss: ein zusätzliches Schlafzimmer, eine Waschküche mit Dusche und WC, ein Weinkeller und ein Aussenzugang
Das gut gebaute und in gutem baulichem Zustand befindliche Haus wird eine vollständige Modernisierung erfordern.
Aussenbereich: ein sehr gepflegter und mit Bäumen bewachsener grosser Garten mit Gartenhaus, eine Garage und 3 Aussenparkplätze.
Grundstück, Hinweise und Stellungnahme für Bauträger:
Das Grundstück befindet sich in der Villenzone 5 und ist dem Fluglärm ausgesetzt. Bei einem Bauantrag für Wohngebäude wird die SABRA-Vorbemerkung negativ ausfallen, da die Anforderungen des Artikels 31 Absatz 1 der LBO weder in Bezug auf den aktuellen Fluglärmindex (OFAC - März 2009) noch in Bezug auf den neuen zulässigen Lärmpegel vom 18. September 2019 eingehalten werden.
Nur mit einer Zustimmung der zuständigen Behörde im Sinne des Artikels 31 Absatz 2 der LBO könnte der Bauantrag genehmigt werden.












