Bauland
Saint-Légier-La-Chiésaz, 1806 Saint-Légier-La-Chiésaz
Nach Absprache
Bauparzelle, die noch nicht bebaut wurde und über eine gültige Baugenehmigung verfügt, ideal gelegen in einer ruhigen Umgebung, in der Nähe von Annehmlichkeiten und mit einer wunderbaren Aussicht. Es wurde ein Projekt für ein Einfamilienhaus erstellt und eine Baugenehmigung erteilt. Die folgenden Angaben stammen aus der kommunalen Bauordnung: BODENGRÖSSE nach Bauordnung 0,12, also 183 m2. Höhe der Fassaden maximal 6 m über der Sohlbank. Erlaubte Anzahl der Stockwerke: Bei einer Fläche von über 80 m2 ist die Anzahl der Stockwerke auf zwei begrenzt: - zwei unter der Sohlbank und ohne bewohnbare Dachgeschosse oder - ein unter der Sohlbank und mit bewohnbaren Dachgeschossen. Maximale Anzahl der Wohnungen; - zwei Abstand zu den Grenzen 6 m von den nicht-dominanten Fassaden 8 m von der dominanten Fassade Der BODENGRÖSSEN-KOEFFIZIENT (BODENGRÖSSEN-OCKPFICHT) ist das Verhältnis zwischen der von den Gebäuden beanspruchten Bodenfläche und der Parzellengrösse. Angesichts der auf 1...
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