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Der Immobilienmarkt in der Schweiz ist besonders wettbewerbsintensiv, sodass Sie möglicherweise den Preis eines Hauses oder einer Wohnung, die Sie interessiert, verhandeln müssen:

  • Doch bevor Sie ein Kaufangebot abgeben, müssen Sie den tatsächlichen Wert der Immobilie einschätzen und ein solides Argumentarium vorbereiten.
  • In bestimmten Situationen kann es notwendig sein, den Preis nach oben zu verhandeln, um sich gegenüber anderen Käufern durchzusetzen.
  • Der Verhandlungsspielraum bei Immobilienpreisen liegt in der Regel zwischen 3% und 5%, kann jedoch höher sein, wenn die Immobilie überbewertet ist oder Renovationsarbeiten erfordert.


Warum den Preis einer Immobilie verhandeln?

In der Schweiz ist es sehr üblich, eine Preisreduktion zu verlangen, unabhängig davon, ob es sich um ein Haus oder eine Wohnung handelt. Eine Verhandlung mit dem Verkäufer kann Ihnen ermöglichen:

  • den Verkaufspreis an den tatsächlichen Marktwert anzupassen, insbesondere wenn die ursprüngliche Einschätzung des Eigentümers nicht marktgerecht ist.
  • notwendige Renovationsarbeiten oder energetische Sanierungen nach dem Kauf zu kompensieren.
  • Ihre Kreditfähigkeit zu optimieren und den erforderlichen Eigenmittelanteil zu reduzieren.


Wie viel kann man verhandeln?

Im Jahr 2026 schwankt der durchschnittliche Verhandlungsspielraum stark je nach Verkaufsdauer und Zustand der Immobilie:

  • Neue Objekte oder Lagen mit hoher Nachfrage (Genf, Zürich, Lausanne): der Spielraum ist oft nahezu null oder sogar negativ im Falle von Überbietungen
  • Objekte, die seit mehr als 6 Monaten auf dem Markt sind: eine Reduktion von 10 % bis 15 % ist möglich
  • Objekte mit hohem Renovationsbedarf oder schlechter Energieeffizienz (niedriger GEAK-Wert): eine Verhandlung von 8 % bis 12 % wird häufig akzeptiert

Dennoch ist der aktuelle Markt durch Wohnraummangel geprägt, was die Verhandlungsmacht der Käufer insgesamt einschränkt:

Situation der Immobilie Typischer Verhandlungsspielraum
Einfamilienhaus in gutem Zustand 3 % bis 5 %
Eigentumswohnung (städtische Lage) 0 % bis 3 %
Immobilie mit grösserem Renovationsbedarf
8 % bis 12 %
Neubauimmobilie (Restbestände oder Ende der Vermarktung) 2 % bis 5 % (häufig in Form von Zusatzleistungen)


Wie formulieren Sie Ihr Kaufangebot?

Die Art und Weise, wie Sie Ihr Angebot präsentieren, bestimmt häufig den weiteren Verlauf der Verhandlungen mit dem Verkäufer oder Makler.


Wann ein Kaufangebot abgeben?

Beim Verhandeln ist das Timing entscheidend. Wir empfehlen Ihnen, kein überstürztes Angebot abzugeben, ohne das vollständige Verkaufsdossier geprüft zu haben.


Ideal ist es, ein Angebot abzugeben, sobald Sie eine Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank haben. Dies zeigt dem Verkäufer Ihre Ernsthaftigkeit und Zahlungsfähigkeit und erhöht die Wahrscheinlichkeit einer positiven Rückmeldung.


Ist die Immobilie bereits seit mehreren Monaten auf dem Markt, haben Sie einen Vorteil für Verhandlungen. Bei stark nachgefragten Objekten in Städten wie Genf oder Lausanne hingegen ist Schnelligkeit entscheidend.


Was gehört in ein Kaufangebot?

Ein Kaufangebot sollte klar, schriftlich formuliert und mit präzisen Angaben versehen sein:

  • Identitätsnachweise
  • angebotener Nettopreis
  • Gültigkeitsdauer des Angebots
  • aufschiebende Bedingungen (Finanzierung, Bodenanalyse, Gutachten)
  • Nachweis der Eigenmittel und Bankbestätigung

Gut zu wissen: Ein persönliches Motivationsschreiben, in dem Sie Ihr Lebensprojekt erläutern, kann bei gleichwertigen Angeboten den Ausschlag geben.


In welchen Fällen sollte man den Preis nach oben oder unten verhandeln?

Die Richtung Ihrer Verhandlung hängt vom Verhältnis von Angebot und Nachfrage ab. Man muss wissen, wann man zurückhaltend sein sollte und wann man schnell handeln muss.


Preis nach unten verhandeln

In der Regel werden Sie versuchen, den Preis zu senken, wenn objektive Mängel vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall bei einem ungünstigen GEAK, einem sanierungsbedürftigen Dach oder einer veralteten Heizungsanlage.


Auch wenn vergleichbare Immobilien in der gleichen Gegend kürzlich günstiger verkauft wurden, können Sie diese Daten zur Unterstützung Ihrer Forderung nutzen. Die Ungeduld des Verkäufers, etwa aufgrund eines Wegzugs ins Ausland oder einer Erbschaft, kann ebenfalls eine Verhandlung ermöglichen.


Preis nach oben verhandeln

Auch wenn es kontraintuitiv erscheint, kommt es in stark nachgefragten Regionen häufig vor, dass Käufer mehr als den ausgeschriebenen Preis bieten.


Wenn Sie sich in eine Immobilie verliebt haben und viele Interessenten vorhanden sind, kann ein höheres Angebot Ihnen einen entscheidenden Vorteil verschaffen. Diese Strategie ist bei Verkäufen "an den Meistbietenden" weit verbreitet.


Achtung beim Belehnungswert: Banken finanzieren Immobilien auf Grundlage ihres eigenen Schätzwerts und nicht des effektiven Kaufpreises.


Wenn Sie über diesem Wert kaufen, müssen Sie die Differenz aus eigenen Mitteln bezahlen. Dieser zusätzliche Betrag darf nicht aus der zweiten Säule (BVG) stammen und muss daher als liquide Mittel verfügbar sein.


Unsere Tipps für erfolgreiche Verhandlungen

Für ein erfolgreiches Kaufangebot empfehlen wir:

  1. Reale Preise prüfen: orientieren Sie sich an kürzlich erfolgten Verkäufen und nicht nur an Angebotspreisen.
  2. Auf die Beziehung setzen: bleiben Sie professionell und aufmerksam, da ein gutes Verhältnis oft Verhandlungen erleichtert.
  3. Mit Zahlen argumentieren: legen Sie konkrete Kostenvoranschläge für notwendige Arbeiten vor.
  4. Flexibilität zeigen: beispielsweise bei der Vertragsunterzeichnung, was ein wichtiges Argument für Verkäufer ist.
  5. Ihre Grenze festlegen: bestimmen Sie Ihren Maximalpreis im Voraus.


Schnelligkeit ist oft effektiver als eine aggressive Preisforderung. Ein Verkäufer bevorzugt manchmal ein etwas niedrigeres Angebot, wenn es mit einer klaren und sofort verfügbaren Finanzierungsbestätigung verbunden ist.


FAQ: Mehr über Preisverhandlungen bei Immobilien

Kann man Notarkosten in der Schweiz verhandeln?

Nein, Notarkosten und Handänderungssteuern sind meist kantonal geregelt. Allerdings kann die Aufteilung dieser Kosten zwischen Käufer und Verkäufer verhandelt werden, auch wenn sie üblicherweise vom Käufer getragen werden.


Ist ein unterschriebenes Kaufangebot rechtlich bindend?

Nein, erst die Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde beim Notar macht den Verkauf verbindlich. Ein Kaufangebot hat nicht denselben rechtlichen Wert, verpflichtet die Parteien jedoch moralisch und startet den Prozess.


Sollte man einen Makler einschalten?

Ein Makler kann vorteilhaft sein, da er die tatsächlichen Marktpreise kennt und als neutraler Vermittler zwischen den Parteien auftreten kann.


Wie erkennt man, ob ein Preis verhandelbar ist?

Beobachten Sie die Dauer der Anzeige. Eine Immobilie, die länger als drei Monate online ist, deutet oft auf einen zu hohen Preis oder versteckte Mängel hin und stellt einen guten Ausgangspunkt für Verhandlungen dar.